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Vertiefte Angebotsprüfung - Anlass und Umfang

VergaberechtZVB 2005/9ZVB 2005, 26 - 28 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Während über das Erfordernis einer vertieften Angebotsprüfung die Preise der Mitbewerber entscheiden, sind in die vertiefte Angebotsprüfung selbst nur die Preiskalkulationen des Bieters einzubeziehen.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 2 BVergG 2002; § 93 Abs 4 BVergG 2002

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