Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema des Feststellungsantrags, mit dem die Rechtswidrigkeit einer Ausschreibung festgestellt wird. Dies allerdings nachdem ein Widerruf erfolgt ist. Weiters geht die Autorin auf den Einfluss der Rechtswidrigkeit auf den Verlauf des Vergabeverfahrens ein und die geänderten Umstände, die bei einer rechtskonformen Vorgangsweise vorliegen würden. Die Autorin bezieht sich zur Darstellung der Thematik auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004.