Zusammenfassung: Im Beitrag wird untersucht, ob aus der Risikotragung und der Risikoverlagerung auf das Vorliegens einer Dienstleistungskonzession geschlossen werden kann. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieser Frage einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 2003. Weiters geht er auch auf die Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema ein und vergleicht Dienstleistungskonzessionen in der deutschen und österreichischen Rechtsprechung.