Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Frage erörtert, ob eine Bietergemeinschaft einen Antrag auf Nachprüfung, das heißt einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, stellen kann, wenn der Zuschlag für die Bietergemeinschaft nachteilig ist. Der Autor stellt zunächst die herrschende Lehre, sowie die Entscheidungspraxis des Bundesvergabeamtes und des VwGH dar. In Folge erörtert er das Verhältnis der Rechtsmittelrichtlinie zum Vergaberecht, die Relevanz der Regelung des § 9 AVG und zivilrechtliche Bestimmungen.