Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Bekanntgabe von Zuschlagskriterien gemäß dem BVergG im Hinblick auf etwaige Unterkriterien. Die Autoren beschreiben zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des BVA aus dem Jahr 2003. Sie erörtern die Gewichtung der Zuschlagskriterien, sowie der Unterkriterien und die Chance auf Erteilung des Zuschlags. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Festlegung und Bekanntgabe der Kriterien eine gewisse Transparenz vorweisen muss.