Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Vermietung von Werbeflächen durch die öffentliche Hand. In dieser Hinsicht wird vor allem die Anwendbarkeit des Bundesvergabegesetzes geprüft. Die Autorin beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Die Autorin untersucht den allgemeinen Anwendungsbereich des BVergG 2002 und befasst sich mit der Definition der dort genannten Leistungen. Das Bundesvergabeamt und die Autorin kommen zu dem Schluss, dass das Vergaberecht nicht anwendbar ist, wenn die öffentliche Hand einem privaten Unternehmen die Nutzung von Werbeflächen gestattet.