Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Bestätigung einer Dienstleistungserbringung in Österreich. Thematisiert wird die Frage welche Folgen eine verspätete Bestätigung einer solchen Leistungserbringung hat. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004, in der dieses zu dem Schluss kommt, dass eine Bestätigung erst im Nachprüfungsverfahren nicht ausreichend ist, zumal sie eine Bestätigung in Vergabeverfahren nicht ersetzen kann. In dieser Hinsicht fehle es von vornherein an der Befugnis zur Antragstellung im Nachprüfungsverfahren.