Zusammenfassung: Auch wenn gleichzeitig ein Nichtigklärungsauftrag einer gesondert anfechtbaren gestellt wurde, ist der Antrag auf Nichtigerklärung einer nicht gesondert anfechtbaren Entscheidung unzulässig.
Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 lit a BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 166 Abs 2 BVergG 2002