Zusammenfassung: Es wird das neue Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz erläuert, welches sich in vielen Punkten am BVergG 2002 orientiert. Der Beitrag behandelt sowohl die Nachprüfungsbehörde, als auch die Zuständigkeiten des UVS. Weiters wird das Schlichtungswesen untersucht. Auch die Bestimmungen über die Entrichtung von Pauschalgebühren, Übergangsbestimmungen und Fristen werden analysiert.