Art. 1 Abs 1, 3 RL 89/665/EWG (RMRL); § 115 Abs 2 BVergG 1997
Gegen die RechtmittelRL verstoßen die nationale Gesetze, die dem Bieter vorschreiben, vor der Einleitung der nachprüfenden Kontrolle die Schlichtungskommission (zb die B-VKK) anzurufen.
Art. 1 Abs 1, 3 RL 89/665/EWG (RMRL); § 115 Abs 2 BVergG 1997
Gegen die RechtmittelRL verstoßen die nationale Gesetze, die dem Bieter vorschreiben, vor der Einleitung der nachprüfenden Kontrolle die Schlichtungskommission (zb die B-VKK) anzurufen.