In diesem Vorabentscheidungsverfahren geht es darum, ob die Entsorungsbetriebe Simmering GmbH ein öffentlicher Auftraggeber ist. Nach den Vergaberichtlinien kommt es bei der Beurteilung dieser Frage nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Weiters dürfen in einem zweistufigen Verfahren die Auswahlkriterien nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie müssen allerdings vom Gericht überprüft werden können.