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Qualifikationskriterien bei geistig-schöpferischen Leistungen

VergaberechtRA Birgit Bert; RA Dr. Johannes Schramm MBLZVB 2002/113ZVB 2002, 317 - 320 Heft 11 v. 1.11.2002

Zusammenfassung: Eine Vergabeentscheidung im Verhandlungsverfahren hat in zwei Stufen zu erfolgen. Zuerst muss die Eignung der Bieter geprüft werden, dann wird das beste Angebot ausgewählt. Bei der Vergabeentscheidung über eine geistig-schöpferische Dienstleistung können diese zwei Stufen nicht immer sauber getrennt werden. So werden bei der Beurteilung der besten Leistung auch Qualifikationskriterien berücksichtigt.

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