Zusammenfassung: Eine Vergabeentscheidung im Verhandlungsverfahren hat in zwei Stufen zu erfolgen. Zuerst muss die Eignung der Bieter geprüft werden, dann wird das beste Angebot ausgewählt. Bei der Vergabeentscheidung über eine geistig-schöpferische Dienstleistung können diese zwei Stufen nicht immer sauber getrennt werden. So werden bei der Beurteilung der besten Leistung auch Qualifikationskriterien berücksichtigt.