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Aufklärungspflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angebotspreisen

VergaberechtRA Birgit BertZVB 2002/104ZVB 2002, 284 - 287 Heft 10 v. 1.10.2002

Zusammenfassung: Ungewöhnlich niedrige Preise sind verpflichtend vom Auftraggeber zu überprüfen. Empfangene Förderungen führen zu einem Wettbewerbsverstoß, wenn der niedrige Preis auf der Förderung beruht, und diese gemeinschaftsrechtswidrig vergeben wurde. Der Auftraggeber muss in seinen Verdingungsunterlagen angeben, dass ungewöhnlich niedrige Preise auch auf erhaltene Förderungen hin geprüft werden.

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