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NEWSFLASH 10 ObS - Dezember 2007 bis Jänner 2008

JudikaturHR des OGH Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayrzuvo 2008/31zuvo 2008, 48 Heft 2 v. 15.4.2008

Unfallversicherung

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 153/07h

§ 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG (Gleichgestellter Unfall)

Ein ehrenamtliches Mitglied des Roten Kreuzes genießt im Zusammenhang mit einer Besprechung zur Vorbereitung eines Grillfestes mit vorangehender Dienstbesprechung mit Behördenvertretern, Ärzten etc Unfallversicherungsschutz nach § 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG, da die Organisation des örtlichen Hilfs- und Rettungswesens und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Hilfsorganisationen, die ähnliche Zwecke verfolgen, in den satzungsmäßigen Aufgabenbereich des Roten Kreuzes fallen.

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 135/07m

§ 148i BSVG (Wegfall einer Betriebsrente)

Als Folge der Aufhebung der Wortfolge „geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ in § 148i Abs 1 BSVG durch den VfGH (G 16/06) mit Ablauf des 30. 6. 2007 richtet sich ein Betriebsrentenanspruch in einem Nicht-Anlassfall ab 1. 7. 2007 nach der durch das VfGH-Erk geschaffenen neuen Rechtslage.

Pensionsversicherung

OGH 15. 1. 2008, 10 ObS 6/08t

§ 255 Abs 2 ASVG (angelernter Beruf)

Ein Versicherter, der in der Erzeugung von Feuerwerks- und Hagelabwehrraketen und beim Abschießen von Feuerwerken tätig war, übt angesichts des Umstands, dass die dafür notwendigen Kenntnisse trotz der erforderlichen mehrjährigen praktischen Tätigkeit nicht mit denen in einem Lehrberuf vergleichbar sind, keinen angelernten Beruf aus.

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 156/07z

§ 255 Abs 2 ASVG (angelernter Beruf)

Um den Berufsschutz nach § 255 Abs 2 ASVG zu erlangen, muss die angelernte Tätigkeit in mehr als der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG zurückgelegt worden sein; Beitragsmonate nach dem GSVG zählen nicht.

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 158/07v

§ 273 Abs 1 ASVG (Berufsschutz)

Die Lösung der Frage, wann sich ein Versicherter vom früher überwiegend ausgeübten Beruf gelöst hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; dreizehn Monate sind als ausreichend anzusehen (so wie in 10 ObS 74/03k = SSV-NF 17/33 Ablehnung der Entscheidung 10 ObS 186/97 = SSV-NF 11/113, wonach eine dreijährige Tätigkeit als bloß vorübergehend anzusehen sei).

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 27/07d

§ 292 Abs 5 ASVG (Ausgleichszulage)

Für die Ermittlung des anzurechnenden Nettoeinkommens aus einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb verweist § 292 Abs 5 ASVG nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht auf den gesamten § 23 BSVG, sondern nur auf dessen Regelung zum Versicherungswert.

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 121/07b

§ 294 Abs 1 ASVG (Ausgleichszulage)

Bei der Ermittlung der Höhe eines auf die Ausgleichszulage anzurechnenden Unterhaltsanspruchs ist auch eine mögliche Abgeltung für Pflegeleistungen zu berücksichtigen, die für den Sohn, der Pflegegeld der Stufe 5 bezieht, gewährt werden.

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 157/07x

§ 303 ASVG (Rehabilitation)

Der Besuch von externen Kursen zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Verweisbarkeit ist im Rahmen von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation vom Pensionsversicherungsträger zu finanzieren (siehe 10 ObS 53/02w = SSV-NF 16/24).

Pflegegeld

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 150/07t

§ 7 Abs 4 Wr PGG (Entziehung des Pflegegeldes), § 4 Abs 2 EinstV zum Wr PGG

Die Entziehung von Pflegegeld setzt eine wesentliche Veränderung voraus. Der Mehraufwand an Kommunikation wegen Taubheit kann nicht als Motivationsgespräch gewertet werden.

Verfahrensrecht

OGH 15. 1. 2008, 10 ObS 146/07d

§ 82 Abs 5 ASGG (Feststellungsbegehren)

Voraussetzung für eine Feststellung iSd §§ 65 Abs 2, 82 Abs 5 ASGG ist, dass beim Versicherten zumindest bei Schluss der Verhandlung erster Instanz eine bestimmte Gesundheitsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit besteht (ebenso 10 ObS 2437/96x = SSV-NF 11/155 ua).

OGH 18. 12. 2007, 10 ObS 142/07s

§ 408 ZPO (Ersatzanspruch)

Ein auf das zögerliche Verhalten des Pensionsversicherungsträgers vor dem Prozess gestützter Ersatzanspruch kann nur selbstständig geltend gemacht werden, nicht mit einem Antrag nach § 408 ZPO.

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