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Kompetenzerweiterung der 24-Stunden-Betreuer: Bald (wieder) Pfleger?

Aktuelleszuvo 2008/26zuvo 2008, 30 Heft 2 v. 15.4.2008

Nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion im Vorfeld einschließlich einer von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida organisierten Demonstration verabschiedete der Nationalrat am 13. 3. 2008 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und den Grünen die RV (435 BlgNR 23. GP) zum Gesundheitsberufe-RechtsänderungsG (GesBRÄG), das am 26. 3. 2008 auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats steht. Mit dieser Sammelnovelle erfolgt neben der Umsetzung der
RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie Änderungen im HebammenG und MTD-G eine deutliche Erweiterung der Kompetenzen der Personenbetreuer und Persönlichen Assistenten1)1)Personenbetreuung iS des HausbetreuungsG (HBeG, BGBl I 2007/33) und des § 159 GewO 1994 idF BGBl I 2007/33 meint die Unterstützung bei der Haushalts- und Lebensführung von altersbedingt betreuungsbedürftigen Menschen in deren Privathaushalten sowie bestimmte aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten. Persönliche Assistenten erbringen im Wesentlichen gleichartige Leistungen für Menschen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen Funktionsbeeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen der Sinnesfunktionen. Zur Vergleichbarkeit der Arbeitsinhalte vgl Egartner, zuvo 2007/67, 86.. Die einschlägigen Novellen in diesem Zusammenhang ergehen zum Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG), dem ÄrzteG, dem HausbetreuungsG (HBeG) und der GewO2)2)Im Folgenden wird der Gesetzestext der RV verwendet - unterstellt wird damit, dass die Novelle(n) demnächst unverändert den Bundesrat passieren werden..

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