Das OLG Wien kam in einer kürzlich ergangenen Entscheidung1 zum Ergebnis, dass die übertragende Umwandlung einer GmbH ihre Funktion als Stiftungsprüfer zum Erlöschen bringe. Grund dafür sei die Höchstpersönlichkeit des Amts des Stiftungsprüfers. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit diesem Aspekt der Entscheidung auseinander.

