vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Scheinbauführers gegenüber dem Bauwerber; Adressat der Warnung des Werkunternehmers

SCHADENERSATZZRInfo 2004/289 Heft 13 v. 29.7.2004

( § 1168a ABGB , § 1311 ABGB ) Die Verantwortlichkeit des („Schein-“) Bauführers (hier: iSd § 11 Sbg BaupolizeiG ) für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften besteht nur gegenüber der Baubehörde, das privatrechtliche Verhältnis zwischen Bauführer und Bauwerber wird davon nicht berührt. Im Innenverhältnis zum Bauwerber trifft den Bauführer daher grundsätzlich keine Haftung für Arbeiten, die er nicht vertraglich übernommen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!