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Schallschutz im Bauwesen (Teil 3)

PraktischesBau(Rechts)LexikonHanna HenflingZRB 2023, XX Heft 3 v. 20.10.2023

Trittschallschutz

Unter Trittschallschutz versteht man Maßnahmen, die der Übertragung von bzw Anregung durch Körperschall entgegenwirken. Trittschall entsteht (zB durch Erschütterungen, Gehen, Klopfen, Bohren, etc) im Bauteil und wird von diesem als Luftschall horizontal, vertikal sowie diagonal in die angrenzenden Räume übertragen.

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