1. Der Grenzkataster
Bei Streitigkeiten über Grund und Boden sollte zunächst geklärt werden, ob eines der Grundstücke, das an der strittigen Grundstücksgrenze liegt, im Grenzkataster eingetragen ist. Am Grundbuchauszug ist das an einem „G“ nach der jeweiligen Grundstücksnummer zu erkennen (im A-Blatt), in der (digitalen) Katastralmappe an der Unterstreichung der Grundstücksnummer.