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Die Erkundigungsobliegenheit im Bauwesen11Der Beitrag beruht auf einem Vortrag zur „Baumängelverjährung“, den die Verfasserin am 7. Österreichischen Baurechtsforum (6.5.2022) gehalten hat.

AufsatzUniv.-Ass.in (Postdoc) Mag.a Dr.in Natascha Brandstätter22Dr. Natascha Brandstätter ist Univ.-Ass. (Postdoc) am FB Privatrecht der Universität Salzburg.ZRB 2022, 75 Heft 3 v. 21.11.2022

Ist ein Geschädigter von einem Baumangel betroffen, so hat er – Kenntnis von Schaden und Schädiger vorausgesetzt – drei Jahre Zeit, um darauf gestützte Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die stRsp geht allerdings davon aus, dass sich der Geschädigte bei der Erlangung des erforderlichen Kenntnisstandes nicht einfach passiv verhalten darf, sondern verlangt ihm mitunter auch aktive Nachforschungen ab (Erkundigungsobliegenheit). Der nachstehende Beitrag untersucht die Erkundigungsobliegenheit mit Fokus auf die Baubranche.

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