Das Gesetz unterscheidet zwischen prozessualen Fristen (die das Verfahrensrecht betreffen; siehe dazu Teil 2) und materiellrechtlichen Fristen. Eine prozessuale Frist ist grundsätzlich nur eine solche, die entweder durch ein Verfahren ausgelöst wird oder in einem Verfahren läuft. Wird hingegen die Einleitung eines Verfahrens an eine Frist gebunden, so handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist. Zu den materiellrechtlichen Fristen zählen ua Verjährungsfristen (darunter auch die Gewährleistungsfrist) sowie Rücktritts- und Kündigungsfristen.