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Prüfpflicht der Veranstaltungsbehörde

JudikaturZRB 2022, 61 Heft 2 v. 8.9.2022

Deskriptoren: Veranstaltung; Unfall; Schadenersatz.

AHG, Wiener Veranstaltungsgesetz

Hat die Gewerbebehörde eine Betriebsanlage zwar genehmigt, gleichzeitig aber Auflagen angeordnet, so hat sie deren Befolgung – jedenfalls aber soweit, als diese Auflagen zur Vermeidung der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen angeordnet wurden – auf geeignete Weise zu überwachen.

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