Nach allgemeiner Auffassung kann eine Treuhand(schaft) einseitig oder mehrseitig sein, wobei die Unterschiede enorm sind. Vereinfacht ausgedrückt: Bei der einseitigen Treuhand geht es häufig vor allem darum, den wahren Vertragspartner nicht preiszugeben, bei der mehrseitigen Treuhand geht es zumeist darum, zumindest einen Transaktionsbeteiligten abzusichern.