Fragen, die sich in Zusammenhang mit der (angebotenen) Übergabe eines Bauwerks stellen können.
Wann ist ein Bauwerk im gewährleistungsrechtlichen Sinn mangelhaft?
Ein Werk ist dann mangelhaft, wenn es nicht dem Vertrag entspricht: „Die Mangelhaftigkeit eines Leistungsgegenstandes ist nicht abstrakt, sondern immer aufgrund des konkreten Veräußerungsvertrages zu beurteilen“1. Es ist also immer der konkrete Vertragsinhalt zu beachten: „Richtigerweise ist primär die Frage nach dem Vertragsinhalt zu beantworten“2.