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Mangelnde Schlüssigkeit, wenn kein einheitlicher Gesamtschaden vorliegt und die einzelnen Positionen (Planung, Überwachung der Professionisten, Schlussrechnungsprüfung) nicht beziffert werden

JudikaturZRB 2022, 18 Heft 1 v. 12.5.2022

Deskriptoren: Einheitlicher Gesamtschaden; Klagenhäufung; Schlüssigkeit; Bestimmtheit.

§ 182a ZPO, § 226 ZPO

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