Deskriptoren: Vergaberecht; Schadenersatz; Erfüllungsinteresse; Vertrauensschaden.
BVergG
Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung ist eine Wissenserklärung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung, deren Rücknahme und Änderung bis zur Zuschlagserteilung zulässig ist, wenn der Auftraggeber während der Stillhaltefrist und vor Zuschlagserteilung erkennt, dass die Zuschlagsentscheidung – aus welchem Grund auch immer – nicht in Ordnung ist.