Deskriptoren: Gewährleistung; zukünftige Leistung; Erfüllung; Übergabe; Ablieferung.
§ 922 ABGB, § 924 ABGB
Eine Leistung ist dann mangelhaft im Sinn des § 922 ABGB, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem vertraglich Geschuldeten zurück bleibt.