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Der Mangel

PraktischesWissenswertes und AktuellesHermann WenuschZRB 2021, V Heft 2 v. 22.7.2021

Die Bezeichnung „mangelhaft“ steht umgangssprachlich für „schadhaft“, „defekt“, „kaputt“, „nicht in Ordnung“11Eher einschränkend DUDEN – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache: „nicht ausreichend in Quantität oder Qualität und bestimmten Anforderungen nicht entsprechend“.. Das Substantiv „Mangel“ ist dementsprechend gleichbedeutend mit „Schadhaftigkeit“ und „Defekt“. Davon zu unterscheiden ist die gewährleistungsrechtliche Bedeutung: „Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinne des § 922 ABGB, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt22OGH 10.10.1990, 2 Ob 535/90 (veröffentl: SZ 63/171)..

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