Sachverständige (SV) werden in Gerichtsprozessen regelmäßig bestellt, um entscheidungsrelevante Fragen zum Sachverhalt zu beantworten. Sie liefern auf Grund ihrer Sachkunde Erfahrungssätze, ziehen daraus Schlüsse oder stellen mit deren Hilfe Tatsachen fest. Rechtliche Ausführungen sind hingegen – von seltenen Ausnahmen abgesehen – völlig unbeachtlich.