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Eine Nichtzahlung kann nicht angenommen werden – ein „Vorbehalt“ iSd ÖNORM B 2110 ist daher nicht erforderlich

JudikaturHermann WenuschZRB 2015, 146 Heft 4 v. 1.12.2015

Deskriptoren: Verfall; Vorbehalt; ÖNORM B 2110; Nichtzahlung; Annahme; Bestimmtheitsgrundsatz; Kompensation

ZPO § 226, ABGB § 1348

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