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Die werkvertragliche Warnpflicht

PraktischesBau(Rechts)LexikonHermann WenuschZRB 2015, IX Heft 2 v. 1.6.2015

In der Baubranche ist der Begriff „Warnpflicht“ allgegenwärtig: Es besteht aber weitgehende Unkenntnis über die Bedeutung der werkvertraglichen Warnpflicht und diese wird vielfach mit ganz anderen Informationspflichten (Mitteilungspflichten) verwechselt und vermengt.

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