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Werkvertrag: Überschreitung des Kostenvoranschlags

JudikaturHermann WenuschZRB 2015, 83 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Werkvertrag; Kostenvoranschlag; Einheitspreisvertrag; Abrechnung; Fälligkeit

ABGB § 1070a

Der Unternehmer muss selbst bei einem Kostenvorschlag ohne Gewährleistung eine beträchtliche Überschreitung unverzüglich anzeigen. Unterlässt er dies, verwirkt er jeden Anspruch wegen Mehrarbeit, selbst dann, wenn der Besteller eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags aus den Umständen vermuten musste.

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