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Werklohn aus Bautätigkeiten: Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen im Prozess

JudikaturGünter HayekZRB 2015, 80 Heft 2 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Abrechnung; Abrechnungsmängel; Abrechnungsschwierigkeiten; Angemessenheit; Berechnungsunterlagen; Fälligkeit; Nachvollziehbarkeit; Rechnung; Unterlagen; Werklohn

ABGB § 1170

Eine detaillierte Rechnung liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Werks sowie des Einblicks des „Bestellers“ dieser ausreichend über die Berechnungsunterlagen informiert wird, sodass er die Möglichkeit der Prüfung der Angemessenheit des Gesamtentgelts besitzt. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

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