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Auswirkungen der GesbR-Reform auf die Bau-Arge11Der vorliegende Beitrag stellt eine leicht veränderte und erweiterte Fassung eines Vortrags dar, den der Verfasser am 29.5.2015 im Rahmen des 1. Österreichischen Baurechtsforums an der Univer­sität Innsbruck gehalten hat.

AufsätzeChristoph WiesingerZRB 2015, 57 Heft 2 v. 1.6.2015

Seit mehr als 80 Jahren werden Bau-Argen in der Form der GesbR abgewickelt. Daran haben weder die Handelsrechtsreform 2005 noch die GesbR-Reform etwas geändert, wofür es – wenn auch nicht im Gesellschaftsrecht liegende – Gründe gibt. Die vollständige Neuregelung der GesbR im 27. Hauptstücks des ABGB geht zwar nicht spurlos an der Bau-Arge vorüber, hat aber keine grundlegenden Änderungen für die Praxis gebracht.

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