Deskriptoren: Schadenersatz, Verjährung, Aufklärung des Ursachenzusammenhangs
ABGB § 1489
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.Deskriptoren: Schadenersatz, Verjährung, Aufklärung des Ursachenzusammenhangs
ABGB § 1489
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.