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Das Arbeitgeber-Haftungsprivileg gilt auch für den Baustellenkoordinator

JudikaturZRB 2015, 30 Heft 1 v. 1.4.2015

Deskriptoren: Arbeitgeber-Haftungsprivileg, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsunfall, Aufseher im Betrieb, Baustellenkoordinator, Fürsorgepflicht, Gehilfenhaftung, Koordinationspflichten, Sicherheitsvertrauensperson

ABGB § 1169, ASVG § 333, AÜG § 7, BauKG § 3, BauKG § 5, BauKG § 9

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