Deskriptoren: Ausstattungsmerkmal, Brauchbarkeit, Einstufung, Gesundheitsgefährdung, Kategorie, Kategoriesystem, Mietzins, Mietzinsüberprüfung, Wohnung, Unbrauchbarkeit
MRG § 15a, MRG § 16
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Wohnung nur dann in eine höhere Kategorie als D eingestuft werden, wenn sie sich – bezogen auf den Zeitpunkt der Anmietung – in einem brauchbaren Zustand befindet. Das setzt voraus, dass sie zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine gröberen, die Benützung behindernden Mängel aufweist und die vorgesehenen oder ortsüblichen Energieanschlüsse gefahrfrei zu verwenden sind.