Deskriptoren: Werkvertrag, Fürsorgepflicht des Werkbestellers, Mitverschulden durch die Anwesenheit des Werkbestellers oder die Beauftragung einer Bauaufsicht werden keine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten auf den Werkbesteller übertragen
ABGB § 1169, Pkt 7.2.2 ÖNORM B 2110