ABGB § 896, ZPO § 17, ZPO § 18, ZPO § 19
Der Umstand, dass ein Verfahrensausgang möglich ist, bei dem sich ein Beitritt auf Seiten des Klägers – rückblickend betrachtet – als zweckmäßiger erweisen könnte, steht der Annahme eines rechtlichen Interesses der Nebenintervenientin am Obsiegen des Beklagten nicht entgegen.