Josef Kühne hat, geprägt von seinen reichen Erfahrungen in Wissenschaft und Praxis, als einer der ersten in Österreich bewusst gemacht, dass Technik und Recht – entgegen traditioneller Auffassungen – keine gegensätzlichen Materien darstellen, sondern vielmehr die Probleme des technischen Fortschrittes in Gegenwart und Zukunft nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit gelöst werden können. Dies trifft naturgemäß besonders auch für Fragestellungen aus dem weiten Bereich des Rechts des Bauwesens und seiner verwandten Rechtsgebiete zu. Josef Kühne hat dies als einer der ersten Fachvertreter der österreichischen Rechtswissenschaften erkannt und das baurelevante Recht als Sondermaterie des jeweils übergeordneten generellen Rechtsrahmens nach deutschem und schweizerischem Vorbild auch in Österreich etabliert.