vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer trägt die Mehrkosten einer vom Werkunternehmer gewählten verfehlten Baumethode?

AufsätzeHeinz KrejciZRB 2014, 122 Heft 3 v. 1.9.2014

Ein Bauherr stellt dem Bauunternehmer frei, statt der bauvertraglich für die Errichtung eines Hochbaues vorgesehenen Kletterbauweise die Gleitbauweise zu wählen. Der Bauunternehmer hat die Tauglichkeit seiner Wahl durch eine Machbarkeitsstudie darzulegen. Das geschieht. Dabei werden wichtige Umstände übersehen. Letztlich stellt sich heraus, dass die gewählte und begonnene Gleitbauweise angesichts der vorgesehenen Bewehrungsdichte der Stahlbetonkernwände des Hochbaues undurchführbar ist. Es kommt zu Bauverzögerungen und zu gleitbaubedingten Bauschäden. Zu prüfen ist, wer die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen hat.11Der vorliegende Beitrag wurde durch einen Fall angeregt, zu dem der Autor ein Rechtsgutachten verfasst hat, doch betrifft der Sachverhalt, der dem vorliegenden Beitrag zugrunde gelegt wird, nur einige Elemente jener Gegebenheiten, von denen das Rechtsgutachten auszugehen hatte. Der vorliegende Beitrag hat daher mit dem ihn anregenden Rechtsgutachten nur am Rande zu tun.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte