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Eigentumsbeschränkungen am KfZ-Abstellplatz: Des Rätsels endgültige Lösung

JudikaturThomas SeeberZRB 2014, 32 Heft 1 v. 1.4.2014

WEG § 5 Abs 2 Z 1

Die Beschränkung des § 5 Abs 2 Satz 1 WEG gilt sowohl für die erstmalige Begründung von Wohnungseigentum als auch für derivative Erwerbsvorgänge innerhalb der Dreijahresfrist. Die in den Entscheidungen 5 Ob 151/08d und 5 Ob 164/12x enthaltenen gegenteiligen obiter dicta werden nicht aufrecht gehalten.

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