vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der mangelhaft Planende haftet auch für Mangelfolgeschäden

JudikaturZRB 2014, 26 Heft 1 v. 1.4.2014

ABGB § 922, ABGB § 932, ABGB § 933a, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1298, ABGB § 1323

Der Besteller kann Rechte wegen der Mangelhaftigkeit einer Werkleistung nur gegen jenen Unternehmer geltend machen, der ihm aus dem Werkvertrag zu dieser Leistung verpflichtet ist. Es haftet jeder Unternehmer nur für die bei seiner Werkleistung auftretenden Mängel.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte