ABGB § 922, ABGB § 932, ABGB § 933a, ABGB § 1295, ABGB § 1296, ABGB § 1297, ABGB § 1298, ABGB § 1323
Der Besteller kann Rechte wegen der Mangelhaftigkeit einer Werkleistung nur gegen jenen Unternehmer geltend machen, der ihm aus dem Werkvertrag zu dieser Leistung verpflichtet ist. Es haftet jeder Unternehmer nur für die bei seiner Werkleistung auftretenden Mängel.