Der Abhandlung „Fortschreibung des Vertrages auf dessen Preisgrundlagen“ seien noch ein paar betriebswirtschaftliche Binsenweisheiten nachgereicht, die im juristischen Diskurs völlig unbekannt zu sein scheinen.
Der Abhandlung „Fortschreibung des Vertrages auf dessen Preisgrundlagen“ seien noch ein paar betriebswirtschaftliche Binsenweisheiten nachgereicht, die im juristischen Diskurs völlig unbekannt zu sein scheinen.