Wohnungseigentümergemeinschaften ermöglichen oft nur wenigen Miteigentümern auch das ausschließliche Nutzungsrecht an einer Garagenbox oder einem Stellplatz in einem eigenen Garagengebäude. Es liegt nahe, dass sich die anderen Wohnungseigentümer an den Kosten für die Erhaltung, Reparatur und Verbesserung des Garagengebäudes nicht beteiligen wollen. Der folgende Beitrag untersucht die rechtlichen Möglichkeiten einer diesbezüglichen Kostenabwälzung allein auf die Garagen-Wohnungseigentümer.