Wann immer in der Baubranche ein Streit über die Höhe des Entgelts für eine ursprünglich nicht vereinbarte Leistung oder darüber ausbricht, ob Mehr- oder Minderleistungen eine Anpassung eines Einheitspreises rechtfertigen, dann dauert es nicht lange, bis die K-Blätter ins Spiel kommen: Entweder wird darauf verwiesen oder – was besonders kurios ist – deren Vorlage wird vom Vertragspartner verlangt. Dies ist dann allerspätestens der Moment, in welchem sich die Juristen – gleich ob Rechtsanwalt oder Richter – selbst aus dem Spiel nehmen und nach einem Sachverständigen rufen.