Nachlese:
Alles in einer OGH-Entscheidung: „Geltung“ von ÖNORMen, Stand der Technik und Amtshaftung für Benutzungsbewilligungen.
Bauwerke bestehen für viele Jahre bzw sogar für viele Jahrzehnte. In dieser Zeit ändern sich natürlich die Sicherheitserwartungen der Allgemeinheit aber auch die technischen Vorschriften.