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Zum „Rücktritt“ vom Bauschiedsgutachtervertrag während des Erstellungsverfahrens

AufsätzeHeinz KrejciZRB 2013, 65 Heft 2 v. 1.6.2013

Ist einer der Auftraggeber eines Schiedsgutachtens schon während des laufenden Erstellungsverfahrens zur Ansicht gelangt, dass der Schiedsgutachter ergebnisrelevante Fehler begangen hat, stellt sich die Frage, ob dieser Auftraggeber einseitig vom Schiedsgutachtervertrag zurücktreten und so das Verfahren vorzeitig beenden und das Zustandekommen des Schiedsgutachtens verhindern kann.11Der vorliegende Beitrag wurde durch ein Rechtsgutachten angeregt, das der Verfasser zu einem Streitfall verfasst hat, der dem hier dargelegten Beispiel ähnelt, jedoch noch weitere hier nicht behandelte Facetten aufwies. Das Rechtsgutachten wurde von einem Schiedsgutachter in Auftrag gegeben, der mit einem derartigen „Rücktritt“ einer der am Schiedsgutachterverfahren beteiligten Partei während dessen Laufens konfrontiert war.

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