ABGB § 922, ABGB § 933, ABGB § 1165, ABGB § 1166, ABGB § 1167, ABGB § 1489
Bei der Frage nach dem Ausmaß der Erkundungsobliegenheit des Geschädigten zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Anspruchsverfolgung kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, die Anforderungen dürfen jedenfalls nicht überspannt werden.